DER TERRORISMUS-BEGRIFF UND DAS JÜNGSTE URTEIL DES BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS ZUM EINSATZ DER BUNDESWEHR IM INNERN
1.
Beginnen wir mit der Frage „Was ist eigentlich Terrorismus?“. Muss tatsächlich jeder Mensch, der sich ohne Aussicht auf Raumgewinn mit Waffengewalt gegen eine bestimmte politische oder Gesellschaftsordnung wendet als Terrorist bezeichnet werden? Gibt es neben Regierungstruppen und Polizei im besten Fall noch Guerilleros und ansonsten nur Terroristen?
Die Definition des selbsternannten Extremismusexperten Eckhard Jesse beispielsweise legt dies zumindest nahe. War Stauffenberg also ein Terrorist? War die Résistance bis zur Landung britischer und amerikanischer Truppen in der Normandie eine Terrororganisation? Nein? So ist das ja gar nicht gemeint? Nun, das wollen wir auch nicht hoffen.
Augenfällig aber ist, dass das Wort „Terrorist“ seit jeher ein politischer Kampfbegriff ist und ob eine bewaffnete Gruppe der Öffentlichkeit von Medien und Politikern als eine „terroristische“ vorgestellt oder aber offiziell mit den, in der Regel positiver konnotierten Etiketten „Rebellen“, „Aufständische“ und „Freiheitskämpfer“ versehen wird , hängt fraglos von der jeweiligen Interessenlage ab, ich erinnere hier nur an die UCK und die Regime-Gegner in Libyen und Syrien.
„Wen interessieren solche Definitionsprobleme?“ wird sich mancher an dieser Stelle vielleicht denken, doch tatsächlich ist die eingangs gestellte Frage von großer Bedeutung, denn die Willkür in der Anwendung dieses Begriffes, die mit seiner unklaren Definition geradezu notwendig einhergeht, ermöglicht es den jeweils Herrschenden alle, von denen sie mit nicht-legalen Mitteln bekämpft werden, als „Terroristen“ zu diffamieren, auch wenn sich deren Gewalt gegen eine brutale Diktatur richtet, die ihnen letztlich gar keine andere Wahl lässt. Was aber kann man dieser Tatsache entgegen setzen?
Nun, eine halbwegs seriöse Definition des Begriffes müsste sich meiner Meinung nach erstens am Wort selbst orientieren und den Blick zweitens auf die Opfer der nicht-staatlichen Gewalt richten, denn nur dies ermöglicht eine klare Abgrenzung von den oben genannten Bezeichnungen für bewaffnete Kämpfer aller Art.
Zum Wesen des Terrorismus gehört es, das sagt uns bereits eine kurze etymologische Betrachtung und soweit dürften wir wohl auch alle übereinstimmen, Angst und Schrecken zu verbreiten. Ist dies die Absicht einer bewaffneten Gruppe, so scheint mir eine notwendige, aber noch keine hinreichende Bedingung erfüllt, ihre Kämpfer als Terroristen zu bezeichnen. Denn: In beinahe jedem Konflikt, das gilt für eine Kneipenschlägerei wie für den Kalten Krieg, legten und legen es die verfeindeten Parteien darauf an, dem anderen Angst zu machen, sei es durch Gebrüll, Schlachtgesänge, militärische Überlegenheit oder Vernichtungsdrohungen (Atombombe). Rebellen und Freiheitskämpfer können unter den Vertretern der von ihnen bekämpften Systeme durch Anschläge großen Schrecken verbreiten, aber sind sie deswegen schon Terroristen? Welche Mittel stehen ihnen denn sonst zur Verfügung? Kuchenbacken und Lichterketten gegen Folter und Gewehre könnten den einen oder anderen Machthaber vielleicht dazu bringen sich tot zu lachen, aber pauschal vom unausweichlichen Erfolg friedlicher Proteste auszugehen, halte ich für einen Irrtum.
So glaube ich, dass noch eine zweite Bedingung erfüllt sein muss, um den Begriff „Terrorismus“ zur Anwendung bringen zu können, wobei diese fraglos in einem engen Zusammenhang mit der ersten steht. Erst wenn sich die Gewalt nicht mehr nur gegen die bewaffneten Kräfte und offiziellen/ politischen Vertreter eines Staates oder einer Gesellschaftsordnung, sondern mehr oder weniger gezielt auch (oder sogar nur) gegen Zivilisten, d. h. Unbewaffnete, nicht oder lediglich in geringem Maße Verantwortliche, richtet, kann die Verbreitung von Angst und Schrecken als Primär-Ziel der jeweiligen Aktionen betrachtet werden.
Man mag einen bewaffneten Kampf aus guten (moralischen wie politischen) Gründen ablehnen und verurteilen, z. B. weil er in einem demokratischen Rechtsstaat, in dem die Bürger mit friedlichen Mitteln auf eine Veränderung hinarbeiten können, begonnen wird und man bezeichnet die Taten der RAF mit Recht als Verbrechen. Mit den Anschlägen des 11. September, mit diesem Massenmord an Zivilisten, haben sie, jedenfalls bis sich die zweite Generation entschloss mit palästinensischen Terroristen zu kooperieren, hingegen zu wenig gemein um für beide ein und denselben (politischen) Begriff zu gebrauchen.
Freilich will auch der Terrorist letztlich eine Veränderung der Verhältnisse erreichen, eine aus seiner Sicht bessere Welt schaffen, die Mittel, die er dazu einsetzt, unterscheiden sich aber deutlich von jenen, die andere bewaffnete Kämpfer zur Anwendung bringen. Nicht nur die jeweils Herrschenden sollen sich fürchten, sondern gleich die ganze Bevölkerung eines Landes oder zumindest erhebliche Teile von ihr. Der Terrorist trachtet nicht danach den Kampf mit möglichst geringen Opferzahlen und möglichst direkt für sich zu entscheiden, eventuell einen Volksaufstand gegen die von ihm bekämpften Regierenden herbeizuführen. Er will, ganz im Gegenteil, zunächst möglichst viele Unbeteiligte bzw. Zivilisten treffen und dafür kann es drei, einander nicht unbedingt widersprechende Beweggründe geben: 1. Er betrachtet alle Bürger eines Landes, alle Angehörigen einer Religionsgemeinschaft etc. als seine Feinde, die er vernichten will. 2. Es ist seine Absicht eine möglichst große Öffentlichkeit für seinen Kampf herzustellen (Terrorismus als Kommunikationsstrategie) und 3. Er will die Eskalation eines Konfliktes vorantreiben und die von ihm bekämpfte Regierung so zu einer immer repressiveren Politik veranlassen, welche schließlich in der exzessiven und zwangsläufig Widerstand hervorrufenden Anwendung von Gewalt und der völligen Abschaffung von Bürger- und Freiheitsrechten gipfeln soll (Der Aspekt der Destabilisierung sei hier mit eingeschlossen).
Über die Ziele und Methoden anderer bewaffneter Kämpfer kann und muss, auch wenn sie sich gegen Diktaturen richten, immer wieder gestritten werden. Die Taten und (kurzfristigen) Ziele von Terroristen aber sind für jeden, der auf dem Boden unserer Verfassung steht, mit Sicherheit abzulehnen.
2.
Umso erstaunlicher, dass nun ausgerechnet das Bundesverfassungsgericht jener, den Terroristen und ihren Anhängern stets zu Gute kommenden, Eskalation Vorschub leistet und einen elementaren Gedanken des Grundgesetzes weiter aufweicht, möchte man meinen. Der Aktionsrahmen der Bundeswehr war ursprünglich deshalb auf den Verteidigungsfall beschränkt worden, weil die Väter unserer Verfassung Deutschland erstens nie wieder als Aggressor erleben und zweitens weder Generälen noch Politikern das Recht zugestehen wollten, die Bürger mit einer maßlos überlegenen und alles erdrückenden Gewalt nieder zu halten (bzw. zu schießen). Operieren die Truppen erstmal in Friedenszeiten im eigenen Land, sind der Willkür Tür und Tor geöffnet und die Möglichkeiten den vom Grundgesetz durchaus vorgesehenen zivilen Ungehorsam zu praktizieren, verschwinden unter Panzerketten, so wohl auch die nicht unbegründete Befürchtung dieser Demokraten. Zwar hatten bereits die ohne Not erlassenen Notstandgesetze von 1968 der Politik erlaubt einer eventuell überforderten Polizei Soldaten als Hilfskräfte zur Seite zu stellen, allerdings sollten die dabei eingesetzten Mittel an das jeweilige Polizeirecht gebunden sein, d. h. sogar wenn man es es mit militärisch bewaffneten Aufständischen (z. B. Separatisten?) zu tun bekommen hätte, wäre das Auffahren von Panzern und schwerem Gerät in Deutschland noch verboten gewesen. Jedenfalls wurde diese Verfassungsänderung über viele Jahre von allen politisch Verantwortlichen so ausgelegt. Zudem blieben die befürchteten Katastrophen und Aufstände und die dabei immer denkbare Totalüberforderung der Polizei in den nächsten Jahrzehnten aus und schon sehr bald vergaßen die meisten Bürger das Thema wieder.
Doch nachdem die rot-grüne Regierung unter Schröder und Fischer bereits Ende der 90-er Jahre einen Angriffskrieg gegen Restjugoslawien führen konnte (weil man dort gegen militärisch bewaffnete Separatisten vorging!) ohne dafür ins Gefängnis zu wandern, Bundeswehrsoldaten ganz prima beim Oder-Hochwasser und 2007 auch bei der Einschüchterung und Überwachung von G8-Gegnern helfen durften, fallen nun die letzten Hemmungen und die Union kann ihren so lange gehegten Wunsch nach einem militärischen Einsatz der Armee im Innern plötzlich mit höchstrichterlichem Segen in die Tat umsetzen. Nicht genug damit, dass offenbar gerade Reservistenverbände aufgestellt werden, deren Aufgabe u. a. darin bestehen könnte politisch motivierte Streiks und Aktionen des zivilen Ungehorsams niederzuschlagen. Nein, fürderhin soll die Bundeswehr im Falle terroristischer Anschläge (da ist es wieder das Wort!) auch im Inland nicht nur den Hilfspolizisten geben, sondern ihr komplettes Arsenal zur Anwendung bringen dürfen. Freilich nur wenn die Situation eine katastrophale ist und es anders nicht geht und nicht gegen Demonstranten, so die Verfassungsrichter. Aber die Tür steht nun keinen Spalt mehr offen. Sie wurde weit aufgetreten und was eine „katastrophale Situation“, was eine Bedrohung unserer Grundordnung und was „Terrorismus“ ist (s. o.), das legen dann die Regierenden fest und wenn man weiß, dass es unter ihnen Leute gibt, die bereits schwere Sachbeschädigungen (wie das Anzünden geparkter Autos) am Liebsten als Terrorismus werten wollen, kann man sich doch auch ohne zu viel Phantasie ausmalen, welche Konsequenzen dieses fürchterliche Urteil in naher Zukunft hervorzubringen vermag. Und das alles ohne dass es bisher einen einzigen schwerwiegenden Terroranschlag in diesem Land gegeben hätte!
Also Bürger, hört die Signale, am besten so lange man Euch noch nicht pauschal als Terroristen diffamiert und auch so behandelt! Sie künden von der schrittweisen Abschaffung dessen, was Euch selbstverständlich geworden, aber nicht selbstverständlich ist. Und wer die gänzlich unnötigen Verstümmlungen des demokratischen Rechtsstaates heute wort- und tatenlos hinnimmt, braucht sich morgen nicht zu fragen „wie es bloß wieder so weit kommen konnte“. Freiheit ist nicht gottgegeben, nicht ewig und kein Geschenk. Sie wurde erkämpft und muss verteidigt werden. Und zwar hierzulande und heutzutage nicht von Panzern und Maschinengewehren, sondern von mündigen, d. h. kritischen Bürgern, die ihr Maul aufmachen und ihrer Stimme Gehör verschaffen. Gegen die fortschreitende Militarisierung der Innen- und Außenpolitik! Für eine Zivilgesellschaft, die beide Teile ihres Namens verdient!
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